top of page
Kosten
Die Krankenkassen bezuschussen Ernährungsberatung und -therapie i.d.R. mit 49-100 % oder einem Pauschalbetrag. Hierfür erhalten Sie von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung. Diese reichen Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten nach Beendigung der Beratung die Kosten (anteilig) zurück. Über den Download-Button können Sie sich eine PDF-Datei einer Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen.
bottom of page